Katasterdienst
B-dul Regina Elisabeta Nr. 47, Sektor 5, Etage 6 Tel. 021/3055500/1601
Der Katasterdienst stellt auf Antrag von Antragstellern Folgendes aus: |
I. ZUTEILUNG DER VERWALTUNGS-/POSTANSCHRIFT |
II. BESTÄTIGUNG DER VERWALTUNGS-/POSTADRESSE |
III. VERWALTUNGS-/MAILADRESSENVERLAUF |
IV. HISTORISCHER NAME DER ZIRKULATIONSARTERIE |
V. DEFINITION DER VERWALTUNGS-/POSTADRESSE |
VI. FREIGABE EINER KOPIE (XEROX-TYP) ENTSPRECHEND DER KOPIE IN DER DATENBANK – FÜR URBAN-/STREET-NOMENKLATUR-ZERTIFIKATE |
Standardformulare |
Antrag auf Freigabe von topografischen Plänen/technischem Immobilieninventarblatt |
Städtische Nomenklatur anfordern |
Bezüglich der Geschichte der Straßennomenklatur der Stadt Bukarest im Zeitraum 1900-2020 geben wir Folgendes an:
Dem Katasterdienst, zu dem derzeit auch der frühere städtische Nomenklaturdienst gehört, liegen keine Informationen über die Zuweisung von Verwaltungs-/Postnummern für Privatgrundstücke zwischen 1900 und 1989 vor;
Auf der Ebene von 1911 bzw. 1948 wurde eine Hervorhebung der bereits vorhandenen Gebäude vorgenommen (nur auf dem Gebiet der Stadt Bukarest, wie es damals abgegrenzt war), indem die im Grundstück identifizierte Verwaltungs-/Postnummer eingetragen wurde In den Registern liegen uns keine Informationen über die ehemaligen Vorstadtgemeinden vor.
Im Jahr 1986 führte das kommunistische Regime auf der Grundlage von Erklärungen eine physische Bestandsaufnahme im Bereich der Existenz von Gebäuden und verwendeten (nicht zugewiesenen) Verwaltungs-/Postnummern durch.
ERFORDERLICHE DOKUMENTE JE NACH ART DER ANFRAGE
Art der Anfrage:
I. ADRESSENVERTEILUNG
1. Nachfrage, unterzeichnet vom Eigentümer / allen Eigentümern.
- Wenn der Antrag von einem gesetzlichen Vertreter des Eigentümers/der Eigentümer gestellt wird, wird die Vollmacht/Vollmacht – in beglaubigter Kopie – der Akte beigefügt.
2. BULLETIN / IDENTITÄTSKARTEfür den Eigentümer / alle Eigentümer (Xerox-Kopie).
- bei juristischen Personen ist die Registrierungsbescheinigung bei der Industrie- und Handelskammer beigefügt (Kopierkopie).
3. EIGENTUMS-/EIGENTUMSVERTRAG- beglaubigte Kopie.
Wenn es sich bei der Handlung um Folgendes handelt:
a. Kaufvertrag und der dazugehörige Entwurf (muss beigefügt werden – sofern vorhanden).
b. Zivilrechtliches Urteil, endgültig und unwiderruflich/vollstreckbar.
- gerichtlich oder anwaltlich beglaubigt (Pflichtvollmacht/Vollmacht).
- Das in der betreffenden Akte erstellte, vom Gericht genehmigte und beglaubigte Gutachten (falls vorhanden) oder die Entwürfe/Skizzen, die integraler Bestandteil der von den Gerichten bestätigten Transaktionen sind, sind beigefügt.
c.1. Bestimmung des Generalbürgermeisters, erlassen auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 10/2001.
- das Lieferprotokoll - Quittung/Protokoll (ausgestellt von: z. B. Administrator - A.F.I.) und Entwurf/Pläne/Expertenbericht, beigefügt an D.P.G.
c.2. Bestimmung des Generalbürgermeisters zur Umsetzung der von den Gerichten erlassenen Zivilurteile.
- das Protokoll der Zustellung - Empfang / Protokoll (ausgestellt von: z. B. Administrator - A.F.I. und/oder Gerichtsvollstrecker) sowie diesen beigefügte und/oder von den Gerichten genehmigte Skizzen/Pläne/Gutachten sind beigefügt.
d. Der Eigentumstitel, ausgestellt gemäß Gesetz 18/1991, Gesetz 1/2000, Gesetz 247/2005.
- der Besitzbericht sowie die beigefügte Skizze und beglaubigte Kopien sind beigefügt;
*In bestimmten Fällen wird auch ein Auszug aus dem Parzellenplan des Bezirksratsamtes, in dessen Umkreis sich das Gebäude befindet, beigefügt.
e. Unterteilungs-/Zerstückelungs-/Beitritts-/Austrittsurkunde und die beigefügte Skizze.
- Die ursprüngliche Eigentumsurkunde ist beigefügt (Xerox-Kopie).
f. Erbschein/Erbenscheine.
- Die Eigentumsurkunde für die Immobilie, die Gegenstand der Erbfolge war, ist beigefügt.
g. Urkunde/Konzessionsvertrag mit der Stadt Bukarest.
- Eine Skizze/ein Plan/ein Identifizierungsbericht/eine topografische Vermessung ist als integraler Bestandteil der Konzessionsurkunde/dem Konzessionsvertrag beigefügt – sofern vorhanden.
h. Für das Eintragungsverfahren im Grundbuch der Immobilien der Gemeinde Bukarest.
- die Adresse(n) zum Rechtsstand/Rechtsregime sowie Skizze/Plan/Ausweisbericht/topografische Vermessung sind beigefügt.
4. DOKUMENTATION zur Identifizierung der Immobilie
a. - Auszug aus der Grundstücksurkunde und Abschluss der Grundstücksurkunde (Xerox-Kopie), zusammen mit dem Kataster/der Dokumentation (obligatorisch vom O.C.P.I. – Bukarest genehmigt, Übersichtskoordinaten, Parzellenbewegungstabelle/Grundstücksblatt/Immobilienblatt).
- im Falle einer Schwangerschaft - z.B. Die Bank... wird um ihre schriftliche Zustimmung zur Vergabe/Änderung der Post-/Verwaltungsadresse (im Original) gebeten.
- im Falle einer Schwangerschaft - z.B. Für den lebenslangen Nießbrauch werden die schriftliche Einwilligung (im Original) und eine Kopie des Ausweises/Personalausweises der Person verlangt, die das Nießbrauchsrecht auf Lebenszeit behält.
Hinweis: ab 01.3.2015 in Zusammenarbeit mit O.C.P.I. und unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Verordnung 700/2014 des Präsidenten der A.N.C.P.I. Für die Tätigkeit dieser Einrichtung besteht keine „technische Genehmigung zur Erlangung der Post-/Verwaltungsnummer“ mehr, in diesem Fall muss der Antragsteller die Eintragung im Grundbuch des Gebäudes vorlegen.
5. AKTUELLE STEUERBESCHEINIGUNG- Bei der Eröffnung der Liste wird die Adresse aus dem vorgelegten Dokument oder der Name der Straße ohne Nummer verwendet – wie dies auch für die Grundstücke geschieht, die sich aus der Anwendung des Gesetzes Nr. 18/1991 ergeben – und dann nach der Zuweisung, die Anmeldung wird entsprechend der neu zugewiesenen Adresse geändert.
6. EMPFANG,Gegenwert 8 LEI - im Original.
Die Zahlung erfolgt an der Kasse des Rathauses von Bukarest, Regina-Elisabeta-Boulevard 42, Sektor 5, auf der Grundlage des Zahlungsauftrags, der im Zwischengeschoss der Direktion für Kulturerbe ausgestellt wird, oder per Postanweisung, Banküberweisung mit dem IBAN-Code RO70TREZ70021360250XXXXX, eröffnet bei das Finanz- und Buchhaltungsamt der Stadt Bukarest (A.T.C.P.M.B.), unter Angabe der geleisteten Zahlung (C.U.I.-Rathaus der Stadt Bukarest – 4267117).
7.ORDNER- Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die oben genannten Unterlagen in der Akte mit der Schiene eingereicht werden müssen
II. ADRESSBESTÄTIGUNG
1. ANFRAGE,vom Eigentümer / allen Eigentümern unterzeichnet.
- Wenn der Antrag von einem gesetzlichen Vertreter des Eigentümers/der Eigentümer gestellt wird, wird die Vollmacht/Vollmacht – in beglaubigter Kopie – der Akte beigefügt.
2. BULLETIN / IDENTITÄTSKARTEfür den Eigentümer / alle Eigentümer (Xerox-Kopie).
- bei juristischen Personen ist die Registrierungsbescheinigung bei der Industrie- und Handelskammer beigefügt (Kopierkopie).
3. EIGENTUMS-/EIGENTUMSVERTRAG- beglaubigte Kopie. g. Urkunde/Konzessionsvertrag mit der Stadt Bukarest.
Wenn es sich um eine Einzelfallhandlung handelt:
a. Kaufvertrag und der dazugehörige Entwurf (muss beigefügt werden – sofern vorhanden).
b. Zivilrechtliches Urteil, endgültig und unwiderruflich/vollstreckbar.
- gerichtlich oder anwaltlich beglaubigt (Pflichtvollmacht/Vollmacht).
- Das in der betreffenden Akte erstellte, vom Gericht genehmigte und beglaubigte Gutachten (falls vorhanden) oder die Entwürfe/Skizzen, die integraler Bestandteil der von den Gerichten bestätigten Transaktionen sind, sind beigefügt.
c.1. Bestimmung des Generalbürgermeisters, erlassen auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 10/2001.
- das Lieferprotokoll - Quittung/Protokoll (ausgestellt von: z. B. Administrator - A.F.I.) und Entwurf/Pläne/Expertenbericht, beigefügt an D.P.G.
c.2. Bestimmung des Generalbürgermeisters zur Umsetzung der von den Gerichten erlassenen Zivilurteile.
- das Protokoll der Zustellung - Empfang / Protokoll (ausgestellt von: z. B. Administrator - A.F.I. und/oder Gerichtsvollstrecker) sowie diesen beigefügte und/oder von den Gerichten genehmigte Skizzen/Pläne/Gutachten sind beigefügt.
d. Der Eigentumstitel, ausgestellt gemäß Gesetz 18/1991, Gesetz 1/2000, Gesetz 247/2005.
- Der Besitzbericht sowie die beigefügte Skizze und beglaubigte Kopien sind beigefügt.
*In bestimmten Fällen wird auch ein Auszug aus dem Parzellenplan des Bezirksratsamtes, in dessen Umkreis sich das Gebäude befindet, beigefügt.
e. Unterteilungs-/Zerstückelungs-/Beitritts-/Austrittsurkunde und die beigefügte Skizze.
- Die ursprüngliche Eigentumsurkunde ist beigefügt (Xerox-Kopie).
f. Erbschein/Erbenscheine.
- Die Eigentumsurkunde für die Immobilie, die Gegenstand der Erbfolge war, ist beigefügt.
- Eine Skizze/ein Plan/ein Identifizierungsbericht/eine topografische Vermessung ist als integraler Bestandteil der Konzessionsurkunde/dem Konzessionsvertrag beigefügt – sofern vorhanden.
4. DOKUMENTATION zur Identifizierung der Immobilie
- im Falle des Gebäudes (Grundstück mit oder ohne Bebauung), für das eine von der O.C.P.I. genehmigte Katasterdokumentation vorliegt. - Bukarest, ein Auszug aus der Grundstücksurkunde und der Abschluss der Grundstücksurkunde (Xerox-Kopie), zusammen mit dem Kataster/der Dokumentation (obligatorisch vom O.C.P.I. genehmigt). - Bukarest, Umrisskoordinaten, Parzellenbewegungstabelle/Grundstücksblatt/Immobilienblatt, Plan Ort und Abgrenzung (Xerox-Kopie).
- Wenn keine Katasterdokumentation vorliegt, wird ein topografischer Plan im Maßstab 1:500 (Xerox-Kopie) oder ein Katasterplan im Maßstab 1:500 (Xerox-Kopie) beigefügt, auf dem er farblich markiert/abgegrenzt wird (identifiziert gemäß). Wenn Sie den angegebenen Ort angeben, muss die Eigentumsurkunde eingegeben und zur Einhaltung der Vorschriften mit einem Stempel (sofern zutreffend) und der Unterschrift des Eigentümers versehen werden.
5. AKTUELLE STEUERBESCHEINIGUNG
6. EMPFANG,Gegenwert 8 LEI-im Original
-Die Zahlung erfolgt an der Kasse des Rathauses von Bukarest, Regina-Elisabeta-Boulevard 42, Sektor 5, auf der Grundlage des Zahlungsauftrags, der im Zwischengeschoss der Direktion für Kulturerbe ausgestellt wird, oder per Postanweisung, Banküberweisung mit dem IBAN-Code RO70TREZ70021360250XXXXX, eröffnet bei das Finanz- und Buchhaltungsamt der Stadt Bukarest (A.T.C.P.M.B.), unter Angabe der geleisteten Zahlung (C.U.I.-Rathaus der Stadt Bukarest – 4267117).
7. DATEI- Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die oben genannten Unterlagen in der Akte mit der Schiene eingereicht werden müssen
III. ADRESSVERLAUF
1. ANFRAGE,vom Eigentümer / allen Eigentümern unterzeichnet.
- Wenn der Antrag von einem gesetzlichen Vertreter des Eigentümers/der Eigentümer gestellt wird, wird die Vollmacht/Vollmacht – in beglaubigter Kopie – der Akte beigefügt.
2. BULLETIN / IDENTITÄTSKARTEfür den Eigentümer / alle Eigentümer (Xerox-Kopie).
- bei juristischen Personen ist die Registrierungsbescheinigung bei der Industrie- und Handelskammer beigefügt (Kopierkopie).
3. EIGENTUMS-/EIGENTUMSVERTRAG- Kopierspitze Xerox.
Wenn es sich bei der Handlung um Folgendes handelt:
a. Kaufvertrag und der dazugehörige Entwurf (muss beigefügt werden – sofern vorhanden).
b. Zivilrechtliches Urteil, endgültig und unwiderruflich/vollstreckbar.
- gerichtlich oder anwaltlich beglaubigt (Pflichtvollmacht/Vollmacht).
- Das in der betreffenden Akte erstellte, vom Gericht genehmigte und beglaubigte Gutachten (falls vorhanden) oder die Entwürfe/Skizzen, die integraler Bestandteil der von den Gerichten bestätigten Transaktionen sind, sind beigefügt.
c.1. Bestimmung des Generalbürgermeisters, erlassen auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 10/2001.
- das Lieferprotokoll - Quittung/Protokoll (ausgestellt von: z. B. Administrator - A.F.I.) und Entwurf/Pläne/Expertenbericht, beigefügt an D.P.G.
c.2. Bestimmung des Generalbürgermeisters zur Umsetzung der von den Gerichten erlassenen Zivilurteile.
- das Protokoll der Zustellung - Empfang / Protokoll (ausgestellt von: z. B. Administrator - A.F.I. und/oder Gerichtsvollstrecker) sowie diesen beigefügte und/oder von den Gerichten genehmigte Skizzen/Pläne/Gutachten sind beigefügt.
d. Der Eigentumstitel, ausgestellt gemäß Gesetz 18/1991, Gesetz 1/2000, Gesetz 247/2005.
- Das Protokoll über die Inbesitznahme sowie die beigefügte Skizze sind ebenfalls beigefügt.
*In bestimmten Fällen wird auch ein Auszug aus dem Parzellenplan des Bezirksratsamtes, in dessen Umkreis sich das Gebäude befindet, beigefügt.
e. Unterteilungs-/Zerstückelungs-/Beitritts-/Austrittsurkunde und die beigefügte Skizze.
- Die ursprüngliche Eigentumsurkunde ist ebenfalls beigefügt.
f. Bescheinigung/Erbenbescheinigung/Erbenqualitätsbescheinigung.
- Die Eigentumsurkunde für die Immobilie, die Gegenstand der Erbfolge war, ist beigefügt.
g. Urkunde/Konzessionsvertrag mit der Stadt Bukarest.
- Eine Skizze/ein Plan/ein Identifizierungsbericht/eine topografische Vermessung ist als integraler Bestandteil der Konzessionsurkunde/dem Konzessionsvertrag beigefügt – sofern vorhanden.
4. DOKUMENTATION zur Identifizierung der Immobilie.
- im Falle des Gebäudes (Grundstück mit oder ohne Bebauung), für das eine von der O.C.P.I. genehmigte Katasterdokumentation vorliegt. - Bukarest, ein Auszug aus der Grundstücksurkunde und der Abschluss der Grundstücksurkunde (Xerox-Kopie), zusammen mit dem Kataster/der Dokumentation (obligatorisch vom O.C.P.I. genehmigt). - Bukarest, Umrisskoordinaten, Parzellenbewegungstabelle/Grundstücksblatt/Immobilienblatt, Plan Ort und Abgrenzung) (Xerox-Kopie).
- Wenn keine Katasterdokumentation vorliegt, wird ein topografischer Plan im Maßstab 1:500 (Xerox-Kopie) oder ein Katasterplan im Maßstab 1:500 (Xerox-Kopie) beigefügt, auf dem er farblich markiert/abgegrenzt wird (identifiziert gemäß). Wenn Sie den angegebenen Ort angeben, muss die Eigentumsurkunde eingegeben und zur Einhaltung der Vorschriften mit einem Stempel (sofern zutreffend) und der Unterschrift des Eigentümers versehen werden.
c. und alle anderen Dokumente im Zusammenhang mit der betreffenden Immobilie (Xerox-Kopie), wie zum Beispiel:
- das Protokoll und der dazugehörige Plan, erstellt von der Kommission für die Einrichtung von Grundbüchern auf dem Stand der 1940er Jahre, veröffentlicht von der Direktion des Nationalarchivs Bukarest.
- technisches Fachwissen und entsprechende Pläne.
- alle Unterlagen, die die Identifizierung des Gebäudes ermöglichen, wie zum Beispiel: Baugenehmigung und die beigefügte Skizze, die Urkunde über die Übergabe an das Staatseigentum und der dazugehörige Plan.
5. AKTUELLE STEUERBESCHEINIGUNG.
6. EMPFANG,Gegenwert 8 LEI - im Original
Die Zahlung erfolgt an der Kasse des Bukarester Rathauses, Regina-Elisabeta-Boulevard Nr. 42, Sektor 5, auf der Grundlage des Zahlungsauftrags, der im Zwischengeschoss der Direktion für Kulturerbe ausgestellt wurde, oder per Postanweisung oder Banküberweisung mit dem IBAN-Code RO70TREZ70021360250XXXXX, eröffnet im Finanzministerium und Buchhaltungstätigkeit des öffentlichen Amtes der Stadt Bukarest (A.T.C.P.M.B.), unter Angabe der geleisteten Zahlung (C.U.I.-Rathaus der Stadt Bukarest – 4267117);
7. DATEI- Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die oben genannten Unterlagen in der Akte mit der Schiene eingereicht werden müssen
IV. HISTORISCHE VERKEHRSARTERIE
1. ANFRAGE, unterzeichnet vom Antragsteller/von den Antragstellern, in dem der Grund und/oder die abweichende Bezeichnung der eingerichteten Verkehrsader anzugeben ist.
- Wenn der Antrag von einem gesetzlichen Vertreter des Eigentümers/der Eigentümer gestellt wird, wird die Vollmacht/Vollmacht – in beglaubigter Kopie – der Akte beigefügt.
2. BULLETIN / IDENTITÄTSKARTEfür den Eigentümer / alle Eigentümer (Xerox-Kopie).
- bei juristischen Personen ist die Registrierungsbescheinigung bei der Industrie- und Handelskammer beigefügt (Kopierkopie).
3. EMPFANG,Gegenwert 8 LEI - im Original
Die Zahlung erfolgt an der Kasse des Bukarester Rathauses, Regina-Elisabeta-Boulevard Nr. 42, Sektor 5, auf der Grundlage des Zahlungsauftrags, der im Zwischengeschoss der Direktion für Kulturerbe ausgestellt wurde, oder per Postanweisung oder Banküberweisung mit dem IBAN-Code RO70TREZ70021360250XXXXX, eröffnet im Finanzministerium und Buchhaltungstätigkeit des öffentlichen Amtes der Stadt Bukarest (A.T.C.P.M.B.), unter Angabe der geleisteten Zahlung (C.U.I.-Rathaus der Stadt Bukarest – 4267117);
4. DATEI- Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die oben genannten Unterlagen in der Akte mit der Schiene eingereicht werden müssen.
V. DEFINITION DER POST-/VERWALTUNGSADRESSE
1. ANFRAGE,vom Eigentümer / allen Eigentümern unterzeichnet.
- Wenn der Antrag von einem gesetzlichen Vertreter des Eigentümers/der Eigentümer gestellt wird, wird die Vollmacht/Vollmacht – in beglaubigter Kopie – der Akte beigefügt.
2. BULLETIN / IDENTITÄTSKARTEfür den Eigentümer / alle Eigentümer (Xerox-Kopie).
- bei juristischen Personen ist die Registrierungsbescheinigung bei der Industrie- und Handelskammer beigefügt (Kopierkopie).
3. DOKUMENTE – Xerox-Kopie
a. Aktualisierter Grundbuchauszug.
b. Schließung des Grundbuchs/Eintragung, einschließlich der Schlussfolgerung, mit der das Grundbuch im Hinblick auf die Post-/Verwaltungsadresse berichtigt/geändert wird.
C. Aktuelle Steuerbescheinigung.
d. Kopie der von O.C.P.I. genehmigten Katasterdokumentation. – Bukarest, falls das Gebäude bei der Zuweisung der Postadresse nicht durch diese Art von Dokumentation identifiziert wurde.
e. beglaubigte Eigentumsurkunde – wenn die Zuweisung der Post-/Verwaltungsadresse mit einer anderen Eigentumsurkunde vor dem aktuellen Inhaber erfolgte.
4. EMPFANG,Gegenwert 8 LEI - im Original Die Zahlung erfolgt an der Kasse des Bukarester Rathauses, Regina-Elisabeta-Boulevard 42, Sektor 5, auf der Grundlage der im Zwischengeschoss der Direktion für Kulturerbe ausgestellten Inkassoanweisung, oder per Postanweisung, Banküberweisung mit dem IBAN-Code RO70TREZ70021360250XXXXX, eröffnet bei der Finanz- und Buchhaltungsabteilung der Stadt Bukarest (A.T.C.P.M.B.), unter Angabe der geleisteten Zahlung (C.U.I.-Rathaus Bukarest – 4267117);
5. DATEI- Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die oben genannten Unterlagen in der Akte mit der Schiene eingereicht werden müssen.
VI. AUSSTELLUNG EINER KOPIE (XEROX-TYP) IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DER KOPIE IN DER DATENBANK – FÜR ZERTIFIKATE (DEFINITION DER POST-/VERWALTUNGSADRESS) DER STADT-/STRASSENOMENKLATUR
1. ANFRAGE,vom Antragsteller/von den Antragstellern unterzeichnet unter Angabe des Grundes und der Qualität.
- Wenn der Antrag von einem gesetzlichen Vertreter des Antragstellers/der Antragsteller gestellt wird, ist die Vollmacht/Vollmacht/Erbens-/Geburts-/Heiratsurkunde (je nach Fall) der Akte beigefügt – in beglaubigter Kopie.
2. BULLETIN / IDENTITÄTSKARTEfür den Eigentümer / alle Eigentümer (Xerox-Kopie).
- bei juristischen Personen ist die Registrierungsbescheinigung bei der Industrie- und Handelskammer beigefügt (Kopierkopie).
3. AKTUELLE STEUERBESCHEINIGUNGoderAKTUELLER LANDZERTIFIKATAUSZUG
4. EMPFANG, Gegenwert 8 LEI - im Original.Die Zahlung erfolgt an der Kasse des Bukarester Rathauses, Regina-Elisabeta-Boulevard Nr. 42, Sektor 5, auf der Grundlage des Zahlungsauftrags, der im Zwischengeschoss der Direktion für Kulturerbe ausgestellt wurde, oder per Postanweisung oder Banküberweisung mit dem IBAN-Code RO70TREZ70021360250XXXXX, eröffnet im Finanzministerium und Buchhaltungstätigkeit des öffentlichen Amtes der Stadt Bukarest (A.T.C.P.M.B.), unter Angabe der geleisteten Zahlung (C.U.I.-Rathaus der Stadt Bukarest – 4267117);
5. DATEI- Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die oben genannten Unterlagen in der Akte mit der Schiene eingereicht werden müssen.
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den oben genannten Dokumenten um Standarddokumente handelt.
Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, werden diese im Einzelfall später nachgefragt.
KOMMST DU. AUSSTELLUNG VON TOPOGRAPHISCHEN PLÄNEN, TECHNISCHEM IMMOBILIENINVENTARBLATT:
A.-TOPOGRAPHISCHER PLAN MAßSTAB 1:2000 (laut H.C.G.M.B. Nr. 244/2019 beträgt der Wert einer Kopie 29 Lei);
B.-TOPOGRAPHISCHER PLAN IM MAßSTAB 1:500 (laut H.C.G.M.B. Nr. 244/2019 beträgt der Wert einer Kopie 29 Lei);
C.-TOPOGRAPHISCHER PLAN IM MAßSTAB 1:500 MIT UNTERIRDISCHEN GEBÄUDENETZEN (laut H.C.G.M.B. Nr. 244/2019 beträgt der Wert einer Kopie 29 Lei);
D.-Plan zur Sanierung des Eigentums – Maßstab 1:500 (Überlagerung der alten Situation mit der aktuellen Situation) (gemäß H.C.G.M.B. Nr. 244/2019 beträgt der Wert einer Kopie 22 Lei);
E.-TECHNISCHES INVENTARBLATT FÜR IMMOBILIEN (I.T.I.-BLATT), DAS DAS TECHNISCHE BLATT, DAS IMMOBILIENBLATT, DAS RECHTLICHE BLATT, DAS BEWERTUNGSPROTOKOLL, RELEEVEEE ENTHALTEN KANN (gemäß H.C.G.M.B. Nr. 244/2019 beträgt der Wert einer Kopie 17 Lei) ;
Der Katasterdienst verfügt über topografische Pläne (keine Katasterpläne), die nicht auf Grundstücksdokumenten, dem Namen des Eigentümers oder der Grundstücksnummer basieren, Pläne, die eine konventionelle grafische Darstellung der Situation vor Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt, zum Zeitpunkt der Erstellung/Aktualisierung sind, Pläne, die vom ehemaligen Bukarester Projektinstitut ab 1954 (je nach Gebiet) erstellt und 1993 von diesem übernommen wurden;
In Bezug auf die topografischen Pläne im Maßstab 1:500 mit Gebäudenetzen weisen wir darauf hin, dass uns die Eigentümer der Gebäudenetze, R.A.D.E.T., Apa Nova, Enel, Distrigaz, Telekom Rumänien usw., diese nicht zur Verfügung gestellt haben Bestimmungen des Gesetzes Nr. 50/1991 aktualisierte, aktualisierte Pläne/Daten/Informationen;
Bezüglich der im Archiv unseres Dienstes vorhandenen technischen Immobilieninventarblätter weisen wir darauf hin, dass sie vom ehemaligen Bukarester Projektinstitut erstellt und später im Jahr 1993 von diesem übernommen wurden, und dass uns keine Informationen darüber vorliegen, wie sie erstellt wurden die Unterlagen/Handlungen, die der Erstellung zugrunde lagen, oder sonstige diesbezügliche Informationen.
Für Katasterpläne, aktualisierte Pläne, die die derzeit vorhandenen Gebäude einbeziehen, für Pläne, die für die städtebauliche Dokumentation erforderlich sind (gemäß Gesetz Nr. 50/1991) usw. können sich Antragsteller an das Büro für Immobilienkataster und Öffentlichkeitsarbeit in Bukarest wenden. dul Ausstellung Nr. 1A, Sektor 1.
ERFORDERLICHE DOKUMENTE JE NACH ART DER ANFRAGE
Art der Anfrage:
A. VERÖFFENTLICHUNG VON TOPOGRAPHISCHEN PLÄNEN IM MAßSTAB 1:2000, MAßSTAB 1:500, MAßSTAB 1:500 MIT UNTERIRDISCHEN GEBÄUDENETZEN.
1. ANFRAGE,vom Antragsteller/von den Antragstellern unter Angabe des Grundes unterzeichnet.
- Wenn der Antrag von einem gesetzlichen Vertreter des Antragstellers/der Antragsteller gestellt wird, wird die Vollmacht/Vollmacht – in beglaubigter Kopie – der Akte beigefügt.
2. BULLETIN / IDENTITÄTSKARTEfür den Eigentümer / alle Eigentümer (Xerox-Kopie).
- bei juristischen Personen ist die Registrierungsbescheinigung bei der Industrie- und Handelskammer beigefügt (Kopierkopie).
3.ERHALT,Gegenwertpläne - im Original.
Die Zahlung erfolgt an der Kasse des Rathauses von Bukarest, Bulevardul Regina Elisabeta Nr. 42, Sektor 5, auf der Grundlage des Zahlungsauftrags, der im Zwischengeschoss der Direktion für Kulturerbe ausgestellt wurde, oder per Postanweisung oder Banküberweisung mit dem IBAN-Code RO70TREZ70021360250XXXXX eröffnet beim Finanz- und Buchhaltungsbüro der Stadt Bukarest (A.T.C.P.M.B.) unter Angabe der geleisteten Zahlung (C.U.I.-Rathaus der Stadt Bukarest - 4267117);
B. AUSSTELLUNG EINES GEBÄUDE-SANIERUNGSPLANS IM MAßSTAB 1:500.
1. ANFRAGE,vom Antragsteller/von den Antragstellern unter Angabe des Grundes unterzeichnet.
- Wenn der Antrag von einem gesetzlichen Vertreter des Antragstellers/der Antragsteller gestellt wird, wird die Vollmacht/Vollmacht – in beglaubigter Kopie – der Akte beigefügt.
2. BULLETIN / IDENTITÄTSKARTEfür den Eigentümer / alle Eigentümer (Xerox-Kopie).
- bei juristischen Personen ist die Registrierungsbescheinigung bei der Industrie- und Handelskammer beigefügt (Kopierkopie).
3. Dokumente, die die Qualität des Eigentümers bzw. ehemaligen Eigentümers belegen (Enteignungsbeschluss, Steuergeschichte, Eigentumsurkunde, Erbenbescheinigung, A.N.R.P.-Entscheidung, Anordnung des Generalbürgermeisters usw.) (Xerox-Kopie).
4.ERHALT,Zählerwert 22 Lei - im Original.Die Zahlung erfolgt an der Kasse des Rathauses von Bukarest, Regina-Elisabeta-Boulevard 42, Sektor 5, auf der Grundlage des Zahlungsauftrags, der im Zwischengeschoss der Direktion für Kulturerbe ausgestellt wird, oder per Postanweisung, Banküberweisung mit dem IBAN-Code RO70TREZ70021360250XXXXX, eröffnet bei das Finanz- und Buchhaltungsamt der Stadt Bukarest (A.T.C.P.M.B.), unter Angabe der geleisteten Zahlung (C.U.I.-Rathaus der Stadt Bukarest – 4267117).
C. VERÖFFENTLICHUNG DES TECHNISCHEN IMMOBILIENINVENTARBLATTS.
1. ANFRAGE,vom Antragsteller/von den Antragstellern unter Angabe des Grundes unterzeichnet.
- Wenn der Antrag von einem gesetzlichen Vertreter des Antragstellers/der Antragsteller gestellt wird, wird die Vollmacht/Vollmacht – in beglaubigter Kopie – der Akte beigefügt.
2. BULLETIN / IDENTITÄTSKARTEfür den Eigentümer / alle Eigentümer (Xerox-Kopie).
- bei juristischen Personen ist die Registrierungsbescheinigung bei der Industrie- und Handelskammer beigefügt (Kopierkopie).
3. Dokumente, die die Qualität des Eigentümers bzw. ehemaligen Eigentümers belegen (Enteignungsdekret, Steuerhistorie, Eigentumsurkunde, Erbenbescheinigung, A.N.R.P.-Entscheidung, Anordnung des Generalbürgermeisters usw.) (Xerox-Kopie).
4.ERHALT,Zählerwert 17 Lei - im Original.
Die Zahlung erfolgt an der Kasse des Bukarester Rathauses, Regina-Elisabeta-Boulevard 42, Sektor 5, auf der Grundlage des Inkassoauftrags, der im Zwischengeschoss der Direktion für Kulturerbe ausgestellt wird, oder per Postanweisung, Banküberweisung mit dem IBAN-Code RO70TREZ70021360250XXXXX, eröffnet bei der Finanz- und Buchhaltungsabteilung der Stadt Bukarest (A.T.C.P.M.B.), unter Angabe der geleisteten Zahlung (C.U.I.-Rathaus Bukarest – 4267117);
VIII. Überprüfung der Überschneidung zwischen dem Eigentum des Petenten und dem Eigentum, das Gegenstand einer Verwaltungsakte ist, die gemäß den Rückstellungsgesetzen für vom kommunistischen Regime beschlagnahmtes/verstaatlichtes Eigentum erstellt wurde.
1. ANFRAGE,vom Antragsteller/von den Antragstellern unter Angabe des Grundes unterzeichnet.
- Wenn der Antrag von einem gesetzlichen Vertreter des Antragstellers/der Antragsteller gestellt wird, wird die Vollmacht/Vollmacht – in beglaubigter Kopie – der Akte beigefügt.
2. BULLETIN / IDENTITÄTSKARTEfür den Eigentümer / alle Eigentümer (Xerox-Kopie).
- bei juristischen Personen ist die Registrierungsbescheinigung bei der Industrie- und Handelskammer beigefügt (Kopierkopie).
3. DOKUMENTATION zur Identifizierung der Immobilie(Kopierspitze Xerox)
a. im Fall des Gebäudes (Grundstücke mit oder ohne Bauten), für das eine von der O.C.P.I. genehmigte Katasterdokumentation vorliegt. - Bukarest, ein Auszug aus der Grundstücksurkunde und der Abschluss der Grundstücksurkunde, zusammen mit dem Kataster/der Dokumentation (obligatorisch genehmigt durch O.C.P.I. - Bukarest, Umrisskoordinaten, Grundstücksbewegungstabelle/Grundstücksblatt/Grundstücksblatt, Lageplan und Abgrenzung). angebracht werden.
- Liegt keine Katasterdokumentation vor, wird ein topografischer Plan im Maßstab 1:500 oder ein Katasterplan im Maßstab 1:500 beigefügt, auf dem der angegebene Standort farblich markiert/abgegrenzt wird (identifiziert gemäß der Eigentumsurkunde). Die Eigentumsurkunde muss registriert werden und zur Einhaltung der Vorschriften muss sie (falls zutreffend) abgestempelt und vom Eigentümer unterzeichnet werden.
b. alle anderen Dokumente, die sich auf die betreffende Immobilie beziehen, wie zum Beispiel:
- das Protokoll und der dazugehörige Plan, erstellt von der Kommission für die Einrichtung von Grundbüchern auf dem Stand der 1940er Jahre, veröffentlicht von der Direktion des Nationalarchivs Bukarest.
- technisches Fachwissen und entsprechende Pläne;
- alle Unterlagen, die die Identifizierung des Gebäudes ermöglichen, wie zum Beispiel: Baugenehmigung und die beigefügte Skizze, die Urkunde über die Übergabe an das Staatseigentum und der dazugehörige Plan.
4. EIGENTUMS-/EIGENTUMSVERTRAG– Kopierspitze Xerox
Wenn es sich bei der Handlung um Folgendes handelt:
A.Kaufvertrag und der dazugehörige Entwurf (muss beigefügt werden – sofern vorhanden).
b. Zivilrechtliches Urteil, endgültig und unwiderruflich/vollstreckbar.
- Das in der betreffenden Akte erstellte, vom Gericht genehmigte und beglaubigte Gutachten (falls vorhanden) oder die Entwürfe/Skizzen, die integraler Bestandteil der von den Gerichten bestätigten Transaktionen sind, sind beigefügt.
c.1. Bestimmung des Generalbürgermeisters, erlassen auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 10/2001.
- das Lieferprotokoll - Quittung/Protokoll (ausgestellt von: z. B. Administrator - A.F.I.) und Entwurf/Pläne/Expertenbericht, beigefügt an D.P.G.
c.2. Bestimmung des Generalbürgermeisters zur Umsetzung der von den Gerichten erlassenen Zivilurteile.
- das Protokoll der Zustellung - Empfang / Protokoll (ausgestellt von: z. B. Administrator - A.F.I. und/oder Gerichtsvollstrecker) sowie diesen beigefügte und/oder von den Gerichten genehmigte Skizzen/Pläne/Gutachten sind beigefügt.
d. Der Eigentumstitel, ausgestellt gemäß Gesetz 18/1991, Gesetz 1/2000, Gesetz 247/2005.
- das Protokoll der Inbesitznahme sowie die beigefügte Skizze sind beigefügt;
*in bestimmten Fällen wird auch ein Auszug aus dem Parzellenplan des Bezirksratsamtes, in dessen Umkreis sich das Gebäude befindet, beigefügt;
e. Unterteilungs-/Zerstückelungs-/Beitritts-/Austrittsurkunde und die beigefügte Skizze.
- Die ursprüngliche Eigentumsurkunde ist ebenfalls beigefügt.
f. Erbschein/Erbenscheine.
- Die Eigentumsurkunde für die Immobilie, die Gegenstand der Erbfolge war, ist beigefügt.
g. Urkunde/Konzessionsvertrag mit der Stadt Bukarest
- Eine Skizze/ein Plan/ein Identifizierungsbericht/eine topografische Vermessung ist als integraler Bestandteil der Konzessionsurkunde/dem Konzessionsvertrag beigefügt – sofern vorhanden.
Der öffentliche Zeitplan des Informations- und Dokumentationszentrums für Beziehungen mit den Bürgern mit Sitz in B-dul Regina Elisabeta Nr. 42, Sektor 5, Bukarest ist: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 bis 16.30 Uhr und Mittwoch von 8.30 bis 18.30 Uhr.
- Der Zeitplan und die Tage, die für den Katasterdienst innerhalb der Direktion für Kulturerbe festgelegt wurden, um sicherzustellen, dass das Programm der Öffentlichkeit/Publikum zugänglich ist, sind:
Dienstag – zwischen 10.00 und 12.00 Uhr;
Donnerstag – zwischen 10.00 und 12.00 Uhr;
Das Programm mit der Öffentlichkeit findet im Hauptquartier in B-dul Regina Elisabeta Nr. 47, Erdgeschoss, Räume 10, 11, 13A, 54 (sofern zutreffend) statt.